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Bei Flugverspätungen von über drei Stunden haben Reisende Anspruch auf eine Ausgleichsleistung von bis zu 600 Euro. Airlines müssen nur dann nicht zahlen, wenn die Ursachen der Verspätung von den Konzernen "nicht zu beherrschen" war, so der EuGH.
afp
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Nach Ansicht der Richter müssen Fluglinien Kunden, die ihr Ziel erst mit drei oder mehr Stunden Verspätung erreichen, genau so entschädigen wie Passagiere, deren Flug annulliert wurde. Foto: Frank May
dpa