Keine höheren Hartz-IV-Sätze für stillende Mütter

Vor 14 Minuten  Bonner General-Anzeiger

Wer sein Kind stillt, hat unter Umständen auch mehr Hunger, kann dafür aber trotzdem keine erhöhten Sozialleistungen geltend machen. Das entschied ein Sozialgericht und widersprach damit Klagen von zwei Hartz-IV-Empfängerinnen. mehr

Diskutieren Sie mit zu diesem Thema:
Kommentar schreiben

Sie können noch 400 Zeichen eingeben