-
Keine höheren Hartz-IV-Sätze für stillende Mütter
Wer sein Kind stillt, hat unter Umständen auch mehr Hunger, kann dafür aber trotzdem keine erhöhten Sozialleistungen geltend machen. Das entschied ein Sozialgericht und widersprach damit Klagen von zwei Hartz-IV-Empfängerinnen. mehr