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Schnäppchen erweist sich als „Irrtum“
VonAndreas Segeth Ein Kunde hat bei einem Neubrandenburger Internethändler ein vermeintlich super preiswertes Angebot entdeckt und den Kaufpreis auch schon überwiesen. Darf der Händler danach einfach sagen: Tut mir leid, hab mich ... mehr