Gesundheitsfördernd - keine Werbung ohne Nachweis

Vor 1 Stunde  Ärzte Zeitung

Wer bei der Werbung für ein Produkt die Gesundheitsförderung anspricht, muss diese belegen. Auf Nahrungsergänzungsmitteln darf nur mit der gesundheitsfördernden Wirkung geworben werden, wenn sie belegt ist. FRANKFURT/MAIN ... mehr

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