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Wer Hartz IV bezieht, darf keine Münzen sammeln
Grundsatzurteil am Kasseler Bundessozialgericht: Wenn ein Hartz-IV-Empfänger eine Münzsammlung im Wert von mehr als 20.000 Euro besitzt, hat er keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe. Der 14. Senat des Gerichts wies am Mittwoch die ... mehr