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  • Eine frühere Hartz-IV-Familie muss trotz Geldgeschenken der Oma keine Leistungen zurückzahlen.

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  • Krankheitsfolgen psychischen Terrors, etwa durch Stalking, können nicht durch das Opferentschädigungsgesetz entschädigt werden. Voraussetzung bleibt eine direkt auf den Körper gerichtete Gewalttat, wie das Bundessozialgericht in Kassel urteilte.

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  • Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel: Rein psychischer Terror reicht nicht für Zahlungen nach dem Opferentschädigungsgesetz.

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  • Münzsammlung ist ein verwertbarer Vermögensgegenstand, urteilten die Richter. Foto: Tobias Hase/Symbolbild

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  • Der 10. Senat des Bundessozialgerichts in Kassel hat entschieden, dass steuerfreie Zuschläge aus Sonntagsarbeit oder Nachtschichten nicht in die Berechnung des Elterngelds einfließen. Foto: Uwe Zucchi

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  • Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat den Anspruch behinderter Menschen auf umfassende Hilfen gestärkt. Zugleich forderte das Gericht die zuständigen staatlichen Stellen zur Zusammenarbeit auf. Dies sei ihre gesetzliche Pflicht.

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  • Jobcenter sind dafür verantwortlich, wenn sie Hartz-IV-Empfängern einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job anweisen. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel bei einer öffentlichen Verhandlung am "Tag der offenen Tür" entschieden.

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  • Ein Kind entnimmt Geldscheine aus einem Geburtstagsbrief. (Symbolbild)

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  • Die Bundesregierung will einem Bericht zufolge den Zuzug arbeitsuchender EU-Bürger nach Deutschland erschweren. Zuwanderer etwa aus Griechenland, Portugal und Spanien sollen einem Bericht zufolge künftig keine Hartz-IV-Leistungen mehr bekommen. (Archivbild)

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  • Kinder müssen nur eingeschränkt Hartz-IV-Leistungen zurückzahlen, die ihre Eltern durch falsche Angaben erschlichen haben.

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  • Arbeitssuchenden kann das Arbeitslosengeld gesperrt werden, wenn sie eine von der Arbeitsagentur vermittelte Stelle wegen eines angeblich zu geringen Stundenlohns ablehnen. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem Urteil.

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  • Das Elterngeld ist als Lohnersatz für Mütter und Väter gedacht, die nach der Geburt eines Kindes ihre Berufstätigkeit unterbrechen. Foto: Julian Stratenschulte/Symbol

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