Urteil : Arbeitnehmer trägt bei Mobbing die Beweislast

Vor 31 Minuten  RP Online

Mainz (RPO). Wollen Arbeitnehmer vor Gericht wegen Mobbings Schmerzensgeld einklagen, müssen sie ihre Vorwürfe beweisen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, zu diesem Zweck Beweismittel - wie die Unterlagen einer Detektei - ... mehr

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