Angriff

Vor 629 Tagen  Frankfurter Allgemeine Zeitung

Man kann gewiss die Höchststrafe für „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ auf fünf Jahre erhöhen, wie sie für Sachbeschädigung gilt. Nur scheint es auch hier eher ein Vollzugsdefizit zu geben. Wann wird denn der Strafrahmen einmal ... mehr

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