-
Elektroroller im Büro aufgeladen - kein Kündigungsgrund
Die Kündigung eines Computerfachmanns, der seinen Elektroroller für 1,8 Cent im Büro aufgeladen hat, ist unwirksam: Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm und bestätigte damit ein vorhergehendes Urteil des Arbeitsgerichts Siegen. Die Kündigung ... mehr