Die Bundesregierung dringt auf eine Änderung des Grundgesetzes, um wissenschaftliche Einrichtungen besser fördern zu können. Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) plädierte in der "Süddeutschen Zeitung" dafür, noch in dieser Legislaturperiode den Artikel 91 anzupassen. Bundestag und Bundesrat sollten künftig auch die Förderung von "Einrichtungen" an Hochschulen und in der Wissenschaft durch den Bund erlauben. Bisher darf der Bund dem Bericht zufolge nur "Projekte" unterstützen, was die Förderung vieler wichtiger Einrichtungen behindert.
So dürfe Schavan etwa den geplanten Zusammenschluss der Berliner Charité mit dem Max-Delbrück-Centrum der Helmholtz-Gemeinschaft lediglich befristet als "Pilotprojekt" unterstützen, berichtet die Zeitung.
Das so genannte Kooperationsverbot untersagt dem Bund, in Bereiche zu investieren, für die nach dem Grundgesetz ausschließlich die Länder zuständig sind - dazu gehört fast die gesamte Bildungspolitik. "Wir sollten nicht warten, bis wir in der Debatte um das Kooperationsverbot in allen Punkten einen Konsens erzielt haben", sagte Schavan. Für eine Änderung des Artikels 91 gebe es innerhalb der Länder und im Bundestag eine breite Mehrheit. Deshalb sollte sie jetzt beschlossen werden. Dies sei "für die Internationalisierung des deutschen Wissenschaftssystems und seine strukturelle Entwicklung" sehr wichtig.
"Für eine Änderung des Grundgesetzes in Bezug auf die Schulen gibt es dagegen noch keinen Konsens", sagte Schavan weiter. Die Aufhebung des Kooperationsverbotes dürfe nicht nur heißen, dass der Bund "Geld rüber schiebt", fügte sie hinzu. Die CDU-Politikerin regte außerdem an, grundsätzlich über "die künftige Bildungsverfassung in Deutschland" zu reden. Das gehe nicht mehr ohne die Kommunen, deren Rolle deutlich stärker geworden sei.
Der Bundesrat befasste sich am Freitag ebenfalls mit dem Thema Bildungsföderalismus. In einem von Hamburg eingebrachten Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, das Grundgesetz dahingehend zu ändern, dass dauerhafte Finanzhilfen des Bundes für Bildung ermöglicht werden, "ohne die Bildungshoheit der Länder einzuschränken." In einem weiteren Antrag von Schleswig-Holstein werden vier Verfassungsänderungen gefordert, darunter auch der von Schavan angesprochene Artikel 91 zur Wissenschaftsförderung.